IMPRESSUM
CPS Handelsges.m.b.H.
Schattau 90
5442 Russbach
Austria
Telefon: +43 (0) 6242 281
E-Mail: info@checkpointsport.com
Website: www.checkpointsport.com
Umsatzsteueridentifikationsnummer
USt.-ID-Nr.: ATU 64432368
AGB SPORTGERÄTE VERMIETUNG
CPS Handels GmbH Russbach und Gosau
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Die Reservierung erlangt Gültigkeit mit dem Eingang der Reservierung bzw. für Kunden mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Checkpoint Sport behält sich das Recht vor, Buchungen nicht anzunehmen
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Der Mietvertrag kommt zwischen dem reservierenden Kunden und Checkpoint Sport zu Stande.
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Der Mieter ist für das gemietete Sportgerät voll verantwortlich.
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Die Weitergabe des Sportgerätes an dritte Personen ist nicht gestattet.
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Der Mietpreis ist direkt im Verleih Shop zu entrichten.
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Der Mieter hat bei Mietbeginn einen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass oder Führerschein) vorzuweisen und erklärt sich einverstanden, dass von diesem Dokument eine Kopie angefertigt wird.
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Die Ski-Leihgeräte sind nicht versichert. Durch einen Aufpreis von 10% können sie gegen Bruch und Diebstahl versichert werden. Bei unsachgemäßer Behandlung (z. B. Fahren auf kiesgestreuten Straßen, etc.) werden dem Mieter, soweit möglich, eine Instandsetzung oder, wenn notwendig, die Ersatzbeschaffungskosten verrechnet.
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Bei Diebstahl muss der Mieter binnen 24 Stunden bei der zuständigen Sicherheitsbehörde Anzeige erstatten und beim Vermieter melden. Eine Bestätigung durch die Polizei ist vorzulegen. Ist das Ski-Sportgerät nicht versichert, stellen wir EURO 350,- bei Kategorie Premium, EURO 250,- bei Kategorie Sport und EURO 150,- bei Kategorie Top in Rechnung.
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Der Umtausch des gemieteten Sportgerätes ist jederzeit möglich. Wird ein Sportgerät einer höheren Kategorie genommen, ist der Aufpreis laut Preisliste zu bezahlen.
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Bei Vermietung ab 15.00 Uhr wird der Mietpreis erst ab dem darauf folgenden Kalendertag verrechnet. Bei Rückgabe des Sportgerätes vor 09.00 Uhr wird der laufende Kalendertag nicht berechnet.
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Wird das Sportgerät infolge ungünstiger Witterung nicht verwendet, wird der Mietpreis nicht erstattet. Bei Nichtverwendung infolge von Krankheit oder Unfall wird jedoch der Mietpreis bei Vorlage eines ärztlichen Attests erstattet. Im Falle einer Totalschließung des Skigebietes Dachstein West werden die verbleibenden Miettage unter dem Nachweis einer Erklärung der Liftbetreibergesellschaft erstattet.
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Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass das Sportgerät so verwahrt wird, dass eine Verwechslung oder ein Diebstahl verhindert wird. Zu diesem Zweck sollen Ski nur einzeln und voneinander getrennt abgestellt oder in Skisafes verwahrt werden. Während der Nacht muss das Sportgerät in einem versperrten Skiraum der Unterkunft oder in einem versperrten KFZ verwahrt werden.
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Mit der Unterschrift auf dem Mietvertrag bestätigt der Mieter die Richtigkeit seiner persönlichen Daten, die zur fachgerechten Ski-Bindungseinstellung dienen. Der Mieter darf die vom Vermieter vorgenommene Ski-Bindungseinstellung nicht eigenmächtig ändern.
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Falls das gemietete Sportgerät ohne triftigen Grund nicht fristgerecht zurückgestellt wird, muss der Mieter damit rechnen, dass gegen ihn die Diebstahlsanzeige erstattet wird.
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Persönliche Daten die Sie auf dieser Webseite angeben, werden, unter Beachtung der geltenden nationalen und europäischen Datenschutzvorschriften, ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfragen bzw. Online-Reservierungen verarbeitet und genutzt. Checkpoint Sport wahrt in jedem Fall die Vertraulichkeit Ihrer Daten und wird diese nicht verkaufen, vermieten oder Dritten verfügbar machen.
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Auf diese Allgemeinen Vermietungsbedingungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anwendbar. Checkpoint Sport behält sich das Recht vor, den Mieter an dessen Sitz oder Wohnsitz oder vor jedem anderen zuständigen Gericht oder zuständigen Behörde zu belangen.